BGH entscheidet zugunsten von Lexfox

Das Geschäftsmodell von Lexfox, Betreiber der Plattform wenigermiete.de, verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz! So entschieden die Karlsruher Richter vom Bundesgerichtshof. Die Plattform ermöglicht den Vergleich der eigenen Miete mit dem jeweiligen Mietspiegel. Wer zu viel zahlt, kann die Forderung gegenüber seinem Vermieter an Lexfox abtreten. Das LegalTech kontaktiert anschließend den Vermieter, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Falls dies nicht gelingt, werden die Ansprüche eingeklagt. Das Geschäftsmodell bewegt sich laut dem Urteil im Rahmen der erlaubten Inkassotätigkeit. In Deutschland ist dies das erste Urteil im Bereich der LegalTechs, das weitreichende Auswirkungen haben könnte.

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